Spenden |
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Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wenn der Betrag EUR 100,- übersteigt, wird Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Anschrift an: |
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Steuerfreistellung
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Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 1 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsauftrag des Finanzamtes Crailsheim vom 29. 10. 2009 für die Jahre 2006 - 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer steuerbefreit und als gemeinnützig anerkannt und bestätigen, dass wir den uns zugewendeten Betrag für satzungsgemäße Zwecke verwenden. |
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